Europäische Stammesstaaten
Europäische Stammesstaaten
Europäische Stammesstaaten waren nicht territorialer Natur (sie hatten keine abgegrenzten Grenzen), sondern persönlicher Natur – ihre Organisation basierte auf der Vereinigung von Menschen gemeinsamer Herkunft, die meist dieselbe Sprache sprachen [Fußnote erforderlich]. Die Funktionen von Stammesstaaten beschränkten sich auf die Gewährleistung der äußeren Sicherheit (Militär) und der inneren Sicherheit durch die Anwendung des Gewohnheitsrechts (Justiz).
Auf der Stufe der kriegerischen Demokratie war die Kundgebung das wichtigste Machtorgan – eine Versammlung aller freien Stammesmitglieder, die Waffen tragen konnten. Zu seinen Aufgaben gehörten: Kriegserklärung und Friedensschluss, Lösung der wichtigsten Gerichtsfälle (der Rest wurde von den auf einer Versammlung gewählten Landesoberhäuptern entschieden) und Wahl eines Führers für die Dauer des Krieges (lateinisch: dux).
Der erste erfolgreiche Versuch, den Ad-hoc-Stammesverband der Deutschen in eine staatliche Organisation umzuwandeln, unternahm der Markomannenkönig Marbod. Er schuf um 8 v. Chr. auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik eine ziemlich starke Organisation nach römischen Vorbildern. Marbods Einfluss erstreckte sich auch auf viele andere germanische Stämme. Bisher wurden Gewerkschaften nur für Ad-hoc-Kriegszwecke gegründet.
Im Laufe der Zeit wurde das Funktionieren der Führerwürde unabhängig von den Themen aktuell geführter Kriege. Gleichzeitig übernahm der Vorsitzende den Vorsitz der Versammlung und erhielt die entscheidende Stimme bei der Lösung von Streitigkeiten. Auf diese Weise entwickelte sich aus einem vorübergehend gewählten Führer, dessen Macht demokratischer Natur war, ein Monarch oder König (lateinisch: rex) – ebenfalls gewählt, aber auf Lebenszeit.
Im Laufe der Zeit, im 3. und 4. Jahrhundert n. Chr Germanische Stammesstaaten begannen sich zu größeren Organisationen zusammenzuschließen, die Stammesstaaten genannt wurden. Zu den wichtigsten Staaten zählten die Westgoten, Vandalen, Burgunder, Franken, Ostgoten, Langobarden und die angelsächsischen Staaten.
Die ersten slawischen Stammesstaaten entstanden an der Wende vom 5. zum 6. Jahrhundert. Bis zum Ende des 1. Jahrtausends n. Chr entstanden: zunächst der Staat Samona und der Großmährische Staat; dann auch folgende Länder: Serbisch, Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch und Polnisch.




























































































































































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