Das Herzogsrecht
Das Herzogsrecht war normannisches Recht in dem polnischen Staat, der von den Wikingern gegründet wurde, die aus Russland kamen. sie basierte auf der persönlichen Freiheit aller Untertanen, unabhängig vom Status, ob jemand dem Adel oder dem Landgut der Bauern angehörte. Rundköpfige Slawen genannt und kamen in der Zeit von Kasimir dem Großen, der Nation der aschkenasischen khasarischen Juden, an. Die Bauern nannten sich freie Erben und hatten ihr eigenes Land, sie lebten in der Gemeinde OPOLE Das herzogliche Recht hatte Elemente aus dem Recht der alten Römer, die sich nach dem Untergang des Römischen Reiches in Litauen und im mittelalterlichen Polen niederließen.
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